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Rücktrittsrecht von der Bestellung |
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Soweit die POWERTICKET GBR im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich
der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen,
liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges
Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit
unmittelbar nach Bestätigung durch die POWERTICKET GBR namens des Veranstalters bindend
und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
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